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Corona-Grundschutz beim 6. Vatertags-Trial mit Zeltbetrieb 2022
Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei. Die Hessische Landesregierung appelliert an die Eigen-verantwortung der Bürger. Es gelten die Regelungen der neuen
Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung (CoBaSchuV) i.d.F. vom 29.04.2022
§ 1 Eigenverantwortliches Handeln in der Pandemie
(1) Jede Person ist angehalten, sich so zu verhalten, dass sie sich und
andere keinen unangemessenen Infektionsgefahren
aussetzt. Die allgemeinen Empfehlungen zu
Hygiene und Tragen einer medizinischen Maske, insbesondere in Innenräumen und in Gedrängesituationen, sollen eigenverantwortlich und situationsangepasst berücksichtigt werden. Bei persönlichen Begegnungen mit Menschen, für die bei einer
Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus ein erhöhtes Risiko für
einen schweren Krankheitsverlauf besteht, ist
besondere Vorsicht walten zu lassen; eine vorsorgliche Testung wird empfohlen.
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Als Verein und Veranstalter tragen wir eine besondere Verantwortung für unsere Gäste, Teilnehmer und Besucher, aber auch für unsere Mitglieder und Helfer, die das 6. Vatertags-Trial und -Fest ausrichten. In unser aller Interesse gelten deshalb folgende ergänzenden Veranstaltungsregeln:
1. Maskenpflicht
a) Innen und außen in Gedrängesituationen, wenn der Abstand (1,5 m) nicht eingehalten werden kann
(z.B. an der Essen- und Getränkeausgabe, an den Toiletten oder in den Wartebereichen der Sektionen etc.)
b) im Verzehrbereich, bis zur Einnahme eines Sitzplatzes
2. Hygiene
--> Händedesinfektion am Eingang zum Clubheim,
--> Händewaschen vor dem Essen/nach dem Schrauben
--> Abstände einhalten,
--> Clubheim lüften,
--> Nies- und Hustetikette wahren,
--> FFP2-Masken tragen,
--> Einzeln eintreten in Toilettenräume.
Helft mit, gesund zu bleiben!
Jürgen Gehre
1. Vorsitzender